Rauchen ist
gesundheitsschädlich - das ist unbestritten. Mittlerweile
herrscht in öffentlichen Räumen nahezu europaweit
ein Rauchverbot. Raucher müssen speziell eingerichtete
Räume aufsuchen. Doch wie sieht
es mit der Schadstoffbelastung in diesen Raucherräumen
aus? Die Vorgaben des Gesetzgebers sehen zwar in manchen Bundesländern
"ausreichende Belüftungs-möglichkeiten" in
Raucherräumen vor.
Doch was bedeutet "ausreichend" und welche technischen
Voraussetzungen sind hierfür zu schaffen?
Fakt
ist: Wer schon einmal einen solchen Raucherraum betreten hat,
weiß, dass hier meist ziemlich dicke Luft herrscht, gleichgültig,
ob sich gerade Raucher darin aufhalten oder nicht. Probleme
wie diese löst AirOne Typ S einfach in Luft auf. Weil
Tabakrauch nicht nur gesundheitsschädlich ist, sondern
auch unangenehme riecht, besitzt AirOne Typ S einen speziellen
Aktivkohlefilter.
Damit minimiert
der Luftreiniger sowohl die gesundheitlichen Gefahren, die
von dem im Raum befindlichen Tabakrauch und Schadstoffen ausgehen
als auch die Geruchsbelästigung durch kalten Rauch, der
noch lange
nach der letzten Zigarette im Raum hängt. Auch die Ablagerungen
auf Oberflächen und Möbeln werden reduziert.
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